Stadtverwaltung Wittichenau
Büro des Bürgermeisters
Frau Schöne
Öffnungszeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr 12.45 - 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr 12.45 - 16.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr 12.45 - 16.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr 12.45 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Folgende Fundsachen werden derzeit aufbewahrt:
- 1 Fahrrad 26er (silber/schwarz)
- 1 Fahrrad 26er (schwarz/silber/gold)
- 1 Fahrrad 26er Mountainbike; Farbe blau
- 2 Fahrräder (silbergrau)
1 Winterjacke Gr. 140 - 1 Lederjacke
- 1 Rucksack mit Sportsachen
- 1 Handy mit SIM-Karte
- 2 Handy (schwarz)
- 1 Handy (grau)
- 1 Handy (grau-schwarz) mit Ladekabel
- 1 Silberner Ohrring
- 1 Ring mit gr. Stein
- 2 Autoschlüssel
- 1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel
- 1 Schlüsselbund (2 Schlüssel)
- 1 Schlüsselbund (1 Schlüssel und Anhänger)
- 1 Brille
Zur Information:
Die gesetzliche Aufbewahrfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate; danach werden die Fundstücke entweder dem Finder gegen eine kleine Aufbewahrgebühr übergeben oder sie werden vernichtet; Schlüssel werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist zur Vernichtung gegeben.
Der Finderlohn, der jedem Finder gesetzlich zusteht, beträgt 5 % bzw. bei höherwertigen Sachen 3 % des derzeitigen Wertes und ist vom Verlierer dem Finder nach Übergabe des Fundgegenstandes zu zahlen.